Praxis für Psychotherapie

Alte Landstrasse 106

9445 Rebstein

Erstgespräch

Psychotherapie und Traumabehandlung wird von den Krankenkassen als Leistung aus der Grundversicherung übernommen.

Ihnen bleibt die Franchise und der Selbstbehalt von 10%. 

Dazu ist eine Anordnung für Psychotherapie von Ihrem Hausarzt/Hausärztin nötig. 

 

Die Kosten für psychotherapeutische Behandlung richtet sich dabei nach den geltenden Tarifen der Krankenkassen.

 

Sie können die psychologisch/psychotherapeutische Behandlung auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen, der Tarif beträgt für eine Behandlungseinheit sfr. 168.00

Dafür brauchen Sie keine ärztliche Anordnung. 

 

Psychologische Beratung und Gesundheitsförderung wird von der AXA Zusatzversicherung bis zu einem jährlichen Beitrag von sfr. 500.- übernommen. Dafür braucht es keine ärztliche Anordnung. 

 

Die IV oder SUVA übernimmt bei psychischen Belastungen nach Unfällen die psychotherapeutische Behandlung. 

Im Erstgespräch geht es darum, dass Sie mir Ihre Beschwerden und Probleme schildern damit ich mir ein Bild über ihre Symptomatik und ihre Lebenssituation machen kann. Dabei können Sie mich kennenlernen und prüfen ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen und ob Sie genug Vertrauen spüren, damit Sie sich auf eine psychotherapeutische Unterstützung einlassen können. 

 

Ich von meiner Seite her schaue, ob ich Ihnen mit meinen Kompetenzen und Erfahrungen angemessen weiterhelfen kann. 

 

Wir besprechen zudem die formellen Dinge wie Häufigkeit der Sitzungen, Absageregelungen, Therapievereinbarung, Abrechung usw. 

 

Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassenkarte zum Erstgespräch mit.

 

Ich freue mich, Sie kennenzulernen!